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   BAG, 30.04.1970 - 5 AR 98/70   

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https://dejure.org/1970,1156
BAG, 30.04.1970 - 5 AR 98/70 (https://dejure.org/1970,1156)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1970 - 5 AR 98/70 (https://dejure.org/1970,1156)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1970 - 5 AR 98/70 (https://dejure.org/1970,1156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstreit - Ablehnung der Übernahme - Rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit - Negativer Zuständigkeitsstreit - Bestimmungsverfahren - Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses - Fehlende örtliche Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1702
  • DB 1970, 1184
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Ist nur die örtliche Zuständigkeit des zweiten Gerichts festgestellt worden, so kann wegen sachlicher Zuständigkeit weiter verwiesen werden und umgekehrt (BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 -, aaO; BAG Urteil vom 30. April 1970 - 5 AR 98/70 - AP Nr. 7 zu § 36 ZPO; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 281 Rz 27 Fn 70).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Dabei wird die in dieser Vorschrift vorausgesetzte rechtskräftige Erklärung der beteiligten Gerichte, sie seien unzuständig, in dem (nicht anfechtbaren) Verweisungsbeschluß des abgebenden Gerichts nach § 281 ZPO und dem weiteren (auch unanfechtbaren) Beschluß erblickt, in dem das durch die Verweisung angerufene Gericht seine Zuständigkeit ebenfalls leugnet, wobei es unerheblich ist, ob es außerdem den Rechtsstreit zurück- oder weiterverweist (vgl. auch BAG NJW 1970, 1702 Nr. 37).
  • BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70

    Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren

    Die Bestimmung des Arbeitsgerichts Köln war geboten, weil an dieses Gericht der Rechtsstreit kraft des Verwe'isungsbeSchlusses des Arbeitsgerichts Karlsruhe mit der 025 sich aus § 276 Abs» 2 Satz 2 ZPO ergebenden Bindungswirkung gelangt w a r ; diese bindende Wirkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr» 6 ZPO zu beachten (Beschlüsse des Senats vom 30» April 1970 - 5 AR 98/70 - und vom 6» Januar 1971 - 5 AR 282/70 ~, letzterer zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt)» Die Bindungswirkung gilt5 wie der Senat in den genannten Beschlüssen bereits näher dargelegt hat, auch für den sachlich unrichtigen und mit Verfahrensmängeln behafteten Verweisungsbeschluß; es muß daher hier ungeprüft bleibe n, ob die Beklagte, so wie das Arbeitsgericht Köln dies meint, die fehlende örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Karlsruhe verspätet gerügt hat und der Verweisungs beschluß daher nicht ergehen durfte».
  • BAG, 13.04.1973 - 5 AR 95/73

    Hilfsantrag des Klägers - Verweisung an Arbeitsgericht - Bestimmungsverfahren -

    Der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Berlin vom 25. November 1968 und der Rück verweisungsbeschluß des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Juni 1970 haben einen negativen Kompetenzkonflikt i. S. des § 36 Nr. 6 ZPO ausgelöst (vgl. Beschluß des Senats vom 30. April 1970 - 5 AR 98/70 - AP Nr. 7 zu § 36 ZPO).
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